Immobilienbewertung beauftragen: Den Zweck zuerst festlegen
Für eine Immobilienbewertung sollten Anlass und benötigtes Ergebnis von Anfang an klar sein. Danach richten sich die Auswahl der Fachperson und der vereinbarte Auftrag.
Der Begriff Immobilienbewertung wird in sehr unterschiedlichen Situationen verwendet. Eine erste Orientierung für einen geplanten Verkauf ist eine andere Ausgangslage als eine Bewertung, die bei einer konkreten rechtlichen oder finanziellen Entscheidung verwendet werden soll. Deshalb beginnt die Beauftragung mit dem Zweck.
Anlass und Verwendung benennen
Beschreiben Sie, wofür das Ergebnis benötigt wird und wer es später verwenden soll. Gibt es bereits Anforderungen einer bestimmten Stelle, sollten diese vor der Beauftragung vorliegen. Lassen Sie bestätigen, ob die angebotene Leistung dafür geeignet ist.
Klären Sie auch den maßgeblichen Zeitpunkt der Bewertung. Ein Bericht sollte nicht nur eine Zahl liefern, sondern seinen Auftrag und seine Grundlagen nachvollziehbar darstellen. Umfang, Bearbeitungszeit und Vergütung gehören in eine klare Vereinbarung.
Passende Sachkunde auswählen
Achten Sie darauf, dass das Fachgebiet zur Immobilie und zur Fragestellung passt. Die IHKs führen Verzeichnisse öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Eine solche Bestellung bezieht sich auf ein bestimmtes Sachgebiet; dieses sollte zur Aufgabe passen.
Fragen Sie, welche Unterlagen benötigt werden. Pläne, Flächenangaben und Informationen zu Nutzung, Zustand und Veränderungen sollten möglichst geordnet bereitgestellt werden. Unklare oder widersprüchliche Angaben gehören offen angesprochen.
Den Ortstermin vorbereiten
Sorgen Sie dafür, dass die vereinbarten Bereiche zugänglich sind. Notieren Sie bekannte Besonderheiten, ohne daraus selbst bereits einen Wert abzuleiten. Die fachliche Einordnung bleibt Aufgabe der beauftragten Person.
Lassen Sie sich das Ergebnis und seine Grenzen erklären. Fragen Sie nach, welche Annahmen verwendet wurden und welche Informationen nicht überprüft werden konnten. So lässt sich besser einschätzen, wofür die Bewertung tatsächlich herangezogen werden kann.
Quellen und Einordnung
IHK: Fragen zum Sachverständigenwesen: https://svv.ihk.de/hauptnavigation/fragen/fragen-zum-sachverstaendigenwesen-faq--4928998
Mit KI erstellt für HAUSBAUEN REGIONAL. Stand: 9. Oktober 2026. Die Abbildung ist eine KI-generierte Illustration und zeigt kein Referenzprojekt eines Partnerbetriebs.